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Partnerschaften / ERASMUS

Schüleraustausch Erasmus+

Schülermobilität "Schüleraustausch" innerhalb Europas mit dem Programm ERASMUS+

 

Eine dreiwöchige Berufsausbildung in einem europäischen Partnerland wird mit Erasmus+ möglich!

Unsere Berufsschule beteiligt sich am EU-Mobilitätsprogramm für junge Auszubildende:

Unsere EU-Partnerländer sind:

    • Schweden/Göteborg
    • Frankreich/Paris/Bretagne
    • Norwegen/Oslo
    • Finnland/Helsinki
    • Belgien/Antwerpen 

Nach einem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erhalten
die Auszubildenden einen "Europass".

 

 

Haben Sie Interesse am Schülermobilitätsprogramm mit Partnern aus EU-Nachbarländern?

  • Reden Sie mit Ihren Eltern und Ausbildern.
  • Schreiben Sie eine Bewerbung für diese Mobilität.
  • Holen Sie die Einverständniserklärung beim Betrieb und bei den Eltern ein.
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen gültigen Pass.
  • Sie brauchen für die Mobilität ein aktuelles Gesundheitszeugnis (kurz vor der Ausreise ausstellen lassen).
  • Wenden Sie sich baldmöglichst an folgende AnsprechpartnerIn:
    Frau Hinterseer (Allgemeinfragen, Norwegen, Schweden, Frankreich, Belgien und Finnland)Herr Buzas (Ungarn)
  • Haben Sie sich entschieden und das "OK" von der Schule, so füllen Sie jetzt nur noch das Anmeldeformular aus.

 

Beachten Sie:

 

Falls Sie Interesse haben, sollten Sie sich möglichst schnell entscheiden, um einen Platz zu erhalten!
Eine solche Gelegenheit ist einmalig!

Links zu den Schulen:

Göteborg: Ester Mossessons Gymnasium www.goteborg.se/estermosessonsgymnasium

Paris: Ecole de Boulangerie et Patisserie
www.ebp-paris.com/
Oslo:Etterstad videregående skole
www.etterstad.vgs.no
Helsinki: Helsinki Vocational College
Antwerpen:
PIVA www.piva.de

 

Welche Bedeutung hat die EU-Schülermobilität?

Schülerinnen und Schüler, die sich an Mobilitätsmaßnahmen beteiligen

  • gewinnen an Flexibilität im Berufs- und Privatleben
  • lernen landestypische Produkte und Herstellungsverfahren kennen
  • Einblick erhalten in Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsanforderungen bei europäischen Nachbarn
  • gewinnen an Selbständigkeit
  • lernen mit Sprachbarrieren umzugehen
  • erleben gesamteuropäische Probleme in der Lebens- und Arbeitswelt
  • lernen partnerschaftliches Umgehen mit europäischen Nachbarn
  • sind einer europäischen Zukunftsgemeinschaft gegenüber aufgeschlossener



Was geschieht während der dreiwöchigen Schülermobilität?

1. Woche (schulbezogen: 1-5 Tage Berufsschule, je nach Land)

  • Kennenlernen der Partner und der Schule
  • Zurechtfinden in der Umgebung
  • Kennenlernen und Herstellung ausgewählter landespezifischer Produkte, Esskultur, ...
  • Besichtigung einer Bäckerei/Konditorei (Herstellung von Spezialitäten nach traditionellen Methoden oder nach neuesten Erkenntnissen)
  • Kulturprogramm: Besichtigung einiger Sehenswürdigkeiten, Teilnahme an aktuellen landestypischen Ereignissen, ...


Anschließend 2 Wochen im Betrieb:

  • Praktisches Arbeiten in ausgewählten Betrieben (möglichst Betriebe, in denen die PartnerschülerInnen lernen)
  • Wochenendausflug z. B. Besichtigung von Sehenswürdigkeiten
  • Feedback über die Austauschmaßnahme (Evaluation)
  • Verabschiedung

Wie sind Unterkunft und Kosten geregelt?

Die Schülerinnen und Schüler übernachten zumeist in Jugendhotels oder in angemieteten Apartments.
Kosten für Reise, Unterkunft und Kulturprogramm u.ä. werden aus Mitteln der EU gefördert.
Schülerinnen und Schüler werden vor Reiseantritt in ihrem Heimatort (unsere Schülerinnen und Schüler bei der Stadt München) für den Auslandsaufenthalt versichert.
Der vorläufige Eigenbeitrag der Schüler beträgt 200,00 €. Wird dieser Betrag nicht benötigt, bekommen ihn die Teilnehmer am Ende der Maßnahme zurück.


Wer übernimmt die Betreuung im Partnerland?

Die Schülerinnen und Schüler werden im Partnerland von Lehrkräften der Partnerschule betreut: Abholung, Unterbringung, Begleitung der betrieblichen Praktika, Kulturprogramm, bei Krankheit, Problemen usw.
In Notfällen stehen auch die EU-Koordinatoren unserer Schule immer als Ansprechpartner zur Verfügung.


Welche Voraussetzungen sind für die Mobilität erforderlich?

  • Für den Aufenthalt in Norwegen, Schweden und Finnland sind Englischkenntnisse erforderlich.
  • Wer an einer Mobilitätsmaßnahme mit Paris/Frankreich teilnimmt, sollte Französischkenntnisse oder zumindest Englischkenntnisse besitzen.
  • Bei nicht volljährigen Schülern müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung abgeben, dass die Tochter/der Sohn an der Mobilität teilnehmen darf.
  • Alle Schülerinnen und Schüler die an der Mobilität teilnehmen, müssen eine Einverständniserklärung des Ausbildungsbetriebes abgeben, dass ihr Auszubildende/r für drei Wochen in einem EU-Partnerland ausgebildet wird.


Wann findet die Mobilität statt ?

Die Mobilitätsmaßnahmen finden in der Regel in der zweiten Hälfte des Schuljahres statt, z. B.

  • zwischen Fasching und Ostern
  • zwischen Ostern und Pfingsten

Die Termine werden so gestaltet, dass sie den Ausbildungsbetrieben entgegenkommen.

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